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33. FILMKUNSTFEST MV 2024 in Schwerin: Call for entries!

Das 33. FILMKUNSTFEST Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin findet statt von Dienstag, den 30. April, bis Sonntag, den 5. Mai 2024, im Filmpalast Capitol und an weiteren Spielorten.

Das Publikumsfestival zählt zu den renommiertesten Festivals für den deutschsprachigen Film und vergibt dotierte Preise in den Sparten Spiel-, Dokumentar-, Kurz- sowie Kinder- und Jugendfilm. Die Preise werden von Fachjurys (u.a. FIPRESCI) und Publikum vergeben.

Das Festival akzeptiert Einreichungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Koproduktionen mit diesen Ländern.

Deadline zur Filmanmeldung war der 28. Februar 2024.

Die Reglements zur Einreichung von Filmen finden Sie nachfolgend.

Das FILMKUNSTFEST MV fördert mit einem dotierten Kurzfilmwettbewerb den deutsch­sprachigen Film sowie Koproduktionen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die eingereichten Filme müssen für den Kinoeinsatz über ein hochauflösendes digitales Vorführmedium verfügen und sollen nach dem 01. März 2023 fertiggestellt worden sein (Datum der Uraufführung). Zugelassen sind Kino-Produktionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Koproduktionen mit diesen Ländern. Filme, die nicht in einer deutschen Fassung vorliegen, müssen mit deutschen Untertiteln versehen sein. Inhaltliche oder formale Einschränkungen existieren nicht.

Die Filme sollen eine Höchstlänge von 15 Minuten haben. Erstaufführungen werden bevorzugt. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.

Die Filmanmeldung und ein Online-Sichtungslink müssen bis zum 28.02.2024 an das Festivalbüro geschickt werden und, soweit vorhanden, auch digitale Filmstills und ein digitales Presseheft. Das Material wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgeschickt. Die Anmeldung erfolgt durch die Produktion, den Verleih, den/die Regisseur*in oder die Hochschule.

Die Adresse für die Einreichung von postalischem Material:

33. FILMKUNSTFEST MV
c/o FILMLAND MV gGmbH
Puschkinstrasse 44 (Rathaus)
D-19055 Schwerin

Alternativ können Filme und Material auch über die Webseite des Veranstalters www.filmland-mv.de hochgeladen werden.

Für den Kurzfilmwettbewerb des 33. FILMKUNSTFEST MV wird folgender Preis vergeben:

  • Preis für den besten Kurzfilm, dotiert mit 4.000 €, gestiftet von der Landeshauptstadt Schwerin.

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Preisträger ist der/die Regisseur*in.

Die Entscheidungen der Festivalleitung über Programmauswahl und Platzierung sowie die Entscheidung der Jury sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Über die Nominierung der max. 20 für den Wettbewerb ausgewählten Produktionen erfolgt eine Information und Einladung bis spätestens 31.03.2024.

Das Festival trägt die Kosten für die Ausrichtung der Wettbewerbe, für die dreiköpfige Wettbewerbsjury sowie die Reise- und Unterbringungskosten für 1 Gast pro Wettbewerbs­beitrag. Eine Filmmiete kann daher nicht gezahlt werden.

Die Vorführmedien der für den Wettbewerb nominierten Filme müssen zusammen mit dem Werbematerial bis zum 19.04.2024 im Festivalbüro eingegangen sein. Von der Ankunft bis zum Rückversand nach dem Festival sind die Kopien durch den Veranstalter versichert. Die Zusendung erfolgt auf Kosten des Absenders, die Kosten für die Rücksendung übernimmt das FILMKUNSTFEST MV.

Dieses Reglement hat ausschließlich für das 33. FILMKUNSTFEST MV Gültigkeit.

Download des Reglements als PDF-Datei

Das FILMKUNSTFEST MV fördert mit einem hochdotierten Spielfilmwettbewerb den deutsch­­sprachigen Film sowie Koproduktionen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die eingereichten Filme müssen für den Kinoeinsatz über ein hochauflösendes digitales Vorführmedium verfügen und sollen nach dem 01. März 2023 fertiggestellt worden sein (Datum der Uraufführung). Zugelassen sind Kino-Produktionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Koproduktionen mit diesen Ländern. Filme, die nicht in einer deutschen Fassung vorliegen, müssen mit deutschen Untertiteln versehen sein.

Die Filme sollen eine Mindestlänge von 70 Minuten und keinen offiziellen Kinostart vor dem Festivaleinsatz haben. Erstaufführungen werden bevorzugt. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.

Die Filmanmeldung und ein Online-Sichtungslink müssen bis zum 28.02.2024 an das Festival­büro geschickt werden und, soweit vorhanden, auch digitale Filmstills und ein digitales Presseheft. Das Material wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgeschickt. Die Anmeldung erfolgt durch die Produktion, den Verleih, den/die Regisseur*in oder die Hochschule.

Die Adresse für die Einreichung von postalischem Material:

33. FILMKUNSTFEST MV
c/o FILMLAND MV gGmbH
Puschkinstrasse 44 (Rathaus)
D-19055 Schwerin

Alternativ können Filme und Material auch über die Webseite des Veranstalters www.filmland-mv.de hochgeladen werden.

Für den Spielfilmwettbewerb des 33. FILMKUNSTFEST MV werden unter anderem folgende Preise vergeben:

  • Hauptpreis „Der Fliegende Ochse“ für den besten Film, dotiert mit 10.000 €, gestiftet vom Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • NDR-Regiepreis, dotiert mit 5.000 €, gestiftet vom Norddeutschen Rundfunk, Landesfunkhaus Schwerin
  • Preis für die beste darstellerische Leistung im Spielfilmwettbewerb, dotiert mit 3.500 €, gestiftet von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern
  • Nachwuchspreis für die beste darstellerische Leistung im Spielfilmwettbewerb, dotiert mit 2.500 €, gestiftet von den Stadtwerken Schwerin
  • Publikumspreis im Spielfilmwettbewerb, dotiert mit 3.000 €, gestiftet von der Schweriner Volkszeitung
  • Förderpreis der DEFA-Stiftung im Spielfilmwettbewerb, dotiert mit 4.000 €, gestiftet von der DEFA-Stiftung - Für junge deutsche Filmschaffende (Regie oder Drehbuch), die mit ihrer Arbeit einen innovativen Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Gegenwart leisten.
  • Preis der deutschsprachigen Filmkritik in der FIPRESCI, undotiert.

Weitere Preise werden ggf. bis zum 31.03.2024 auf www.filmkunstfest-mv.de bekannt­ge­geben.

Über die Preisvergabe entscheiden unabhängige Fachjurys bzw. das Publikum. Preisträger*innen sind - soweit nicht anders benannt - die Regisseure*innen.

Die Entscheidungen der Festivalleitung über Programmauswahl und Platzierung sowie die Entscheidungen der Jurys sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Über die Nominierung der max. 10 für den Wettbewerb ausgewählten Produktionen erfolgt eine Information und Einladung bis spätestens 31.03.2024.

Das Festival trägt die Kosten für die Ausrichtung der Wettbewerbe, für die Wettbewerbs- und die FIPRESCI-Jury sowie die Reise- und Unterbringungs­kosten für 1-2 Gäste pro Wettbewerbsbeitrag. Eine Filmmiete kann daher nicht gezahlt werden.

Die Vorführmedien der für den Wettbewerb nominierten Filme müssen zusammen mit dem Werbematerial bis zum 19.04.2024 im Festivalbüro eingegangen sein. Von der Ankunft bis zum Rückversand nach dem Festival sind die Kopien durch den Veranstalter versichert. Die Zusendung erfolgt auf Kosten des Absenders, die Kosten für die Rücksendung übernimmt das FILMKUNSTFEST MV.

Dieses Reglement hat ausschließlich für das 33. FILMKUNSTFEST MV Gültigkeit.

Download des Reglements als PDF-Datei

Das FILMKUNSTFEST MV fördert mit einem dotierten Dokumentarfilmwettbewerb den deutschsprachigen Film sowie Koproduktionen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die eingereichten Filme müssen für den Kinoeinsatz über ein hochauflösendes digitales Vorführmedium verfügen und sollen nach dem 01. März 2023 fertiggestellt worden sein (Datum der Uraufführung). Zugelassen sind Kino-Produktionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Koproduktionen mit diesen Ländern. Filme, die nicht in einer deutschen Fassung vorliegen, müssen mit deutschen Untertiteln versehen sein.

Die Filme sollen eine Mindestlänge von 70 Minuten und keinen offiziellen Kinostart vor dem Festivaleinsatz haben. Erstaufführungen werden bevorzugt. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.

Die Filmanmeldung und ein Online-Sichtungslink müssen bis zum 28.02.2024 an das Festivalbüro geschickt werden und, soweit vorhanden, auch digitale Filmstills und ein digitales Presseheft. Das Material wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgeschickt. Die Anmeldung erfolgt durch die Produktion, den Verleih, den/die Regisseur*in oder die Hochschule.

Die Adresse für die Einreichung von postalischem Material:

33. FILMKUNSTFEST MV
c/o FILMLAND MV gGmbH
Puschkinstrasse 44 (Rathaus)
D-19055 Schwerin

Alternativ können Filme und Material auch über die Webseite des Veranstalters www.filmland-mv.de hochgeladen werden.

Für den Dokumentarfilmwettbewerb des 33. FILMKUNSTFEST MV werden voraussichtlich folgende Preise vergeben:

  • Preis für den besten Dokumentarfilm, dotiert mit 5.000 €, gestiftet von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
  • Preis für die beste Bildgestaltung im Dokumentarfilm, dotiert mit 2.500 €, gestiftet von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Preisträger ist der/die Regisseur*in (bester Dokumentarfilm) bzw. der Director of Photography (beste Bildgestaltung).

Die Entscheidungen der Festivalleitung über Programmauswahl und Platzierung sowie die Entscheidung der Jury sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Über die Nominierung der max. 10 für den Wettbewerb ausgewählten Produktionen erfolgt eine Information und Einladung bis spätestens 31.03.2024.

Das Festival trägt die Kosten für die Ausrichtung der Wettbewerbe, für die dreiköpfige Wettbewerbsjury sowie die Reise- und Unterbringungskosten für 1-2 Gäste pro Wettbewerbsbeitrag. Eine Filmmiete kann daher nicht gezahlt werden.

Die Vorführmedien der für den Wettbewerb nominierten Filme müssen zusammen mit dem Werbematerial bis zum 19.04.2024 im Festivalbüro eingegangen sein. Von der Ankunft bis zum Rückversand nach dem Festival sind die Kopien durch den Veranstalter versichert. Die Zusendung erfolgt auf Kosten des Absenders, die Kosten für die Rücksendung übernimmt das FILMKUNSTFEST MV.

Dieses Reglement hat ausschließlich für das 33. FILMKUNSTFEST MV Gültigkeit.

Download des Reglements als PDF-Datei

Das FILMKUNSTFEST MV fördert mit seinem Wettbewerb den deutschsprachigen Kinder- und Jugendfilm. Der Preis wird von einer Jugendjury unter Beteiligung von Jugendlichen ab 14 Jahren vergeben. Die Jury wird medienpädagogisch angeleitet und betreut.

Die eingereichten Filme müssen für den Kinoeinsatz über ein hochauflösendes digitales Vorführmedium verfügen und sollen nach dem 01. März 2023 fertiggestellt worden sein (Datum der Uraufführung). Zugelassen sind Kinoproduktionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Koproduktionen mit diesen Ländern. Filme, die nicht in einer deutschen Fassung vorliegen, müssen mit deutschen Untertiteln versehen sein.

Die Filme sollen eine Mindestlänge von 70 Minuten und keinen offiziellen Kinostart vor dem Festivaleinsatz haben. Erstaufführungen werden bevorzugt. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.

Die Filmanmeldung und ein Online-Sichtungslink müssen bis zum 28.02.2024 an das Festival­büro geschickt werden und, soweit vorhanden, auch digitale Filmstills und ein digitales Presseheft. Das Material wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgeschickt. Die Anmeldung erfolgt durch die Produktion, den Verleih, den/die Regisseur*in oder die Hochschule.

Die Adresse für die Einreichung von postalischem Material:

33. FILMKUNSTFEST MV
c/o FILMLAND MV gGmbH
Puschkinstrasse 44 (Rathaus)
D-19055 Schwerin

Alternativ können Filme und Material auch über die Webseite des Veranstalters www.filmland-mv.de hochgeladen werden.

Für den Kinder- und Jugendfilmwettbewerb des 33. FILMKUNSTFEST MV wird folgender Preis für den besten Film vergeben:

  • Kinder- und Jugendfilmpreis „Leo“, dotiert mit € 2.500, gestiftet von der Landeshauptstadt Schwerin.

Preisträger ist der/die Regisseur*in.

Die Entscheidungen der Festivalleitung über Programmauswahl und Platzierung sowie die Entscheidungen der Jurys sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Über die Nominierung der bis zu 6 für den Wettbewerb ausgewählten Produktionen erfolgt eine Information und Einladung bis spätestens 31.03.2024.

Das Festival trägt die Kosten für die Ausrichtung des Wettbewerbs, für die Wettbewerbsjury sowie die Reise- und Unterbringungskosten für 1-2 Gäste pro Wettbewerbsbeitrag. Eine Filmmiete kann daher nicht gezahlt werden.

Die Vorführmedien der für den Wettbewerb nominierten Filme müssen zusammen mit dem Werbematerial bis zum 19.04.2024 im Festivalbüro eingegangen sein. Von der Ankunft bis zum Rückversand nach dem Festival sind die Kopien durch den Veranstalter versichert. Die Zusendung erfolgt auf Kosten des Absenders, die Kosten für die Rücksendung übernimmt das FILMKUNSTFEST MV.

Dieses Reglement hat ausschließlich für das 33. FILMKUNSTFEST MV Gültigkeit.

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Ansprechpartner

Jürgen Tobisch

Programmredaktion

Spielfilmwettbewerb, Kinder- und Jugendfilmwettbewerb, Gastland Spanien, Hommage

Tel: +49 385 593 60 859

j.tobisch@filmland-mv.de


Benjamin Hujawa

Programmredaktion

Dokumentarfilmwettbewerb, Kurzfilmwettbewerb, Gedreht in MV

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Volker Kufahl

Künstlerische Leitung, Programmredaktion

NDR Spezial, DEFA, Cinéfête

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v.kufahl@filmland-mv.de